Steuer im Ruhestand – Warum auch Rentner mit dem Finanzamt rechnen müssen …

Noch 2004 galt „Im Ruhestand hat sich eine Steuererklärung für Otto-Normal-Rentner erledigt” – ausschließlich Vermögende oder Pensionäre hatten die Pflicht, auch weiterhin eine Steuererklärung auszufüllen. Dies gilt durch die seit 2005 geänderte Besteuerung von Renten nicht mehr pauschal. Denn was viele Ruheständler immer noch nicht realisiert haben könnte zu einem „blauen Brief vom Finanzamt” führen: Die höheren steuerpflichtigen Anteile der Renten übersteigen vielfach den Grundfreibetrag und lassen arglose Rentner ungeahnt zu Steuerhinterziehern werden …

In dieser Einheit eröffnen sich Ihnen die Neuerungen im Steuerrecht: Neben der Steuerpflicht Ihrer Rente und anderer privater Einnahmen (Zinsen, Mieten, …) wird die seit 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer und der Umgang mit Privat- und Betriebsrenten dargestellt.

Diesen Vortrag bieten wir mit einem mit uns kooperierenden Steuerberater – möglichst in Ihrer Nähe – an.

 

Bereits durchgeführte Veranstaltungen zu diesem Thema:

Steuer im Ruhestand… am 25. August 2009 in Bamberg