Vorsorgende Regelungen

Im Allgemeinen dienen Vollmachten dazu, das eigene Leben einfacher zu gestalten.
Einfache, täglich gelebte Beispiele hierfür sind
- die gegenseitige, schriftlich erteilte Vollmacht über das Girokonto bei Paaren
- die mündlich erteilte Vollmacht, Erledigungen durchzuführen
- die schriftliche Vollmacht, Paketsendungen bei der Post abzuholen

Werden Vollmachten allerdings für einen sehr langen Zeitraum, z.B. unbefristet oder für einen (ungewissen) Zeitpunkt in der Zukunft abgeschlossen, so sind besondere Rahmenbedingungen zu beachten.

Angefangen bei einem außergewöhnlich hohen persönlichen Vertrauen, sind Regelungen zu beachten, die die Wirksamkeit der Vollmacht betreffen.

Wichtig zu beachten ist vor allem, dass die meisten Vollmachten – auch die Zeichnungsberechtigung auf einem Bankkonto – i.d.R. mit dem Todesfall enden. Vollmachten, die Sie also erteilen, um Ihren Hinterbliebenen eine einfachere Abwicklung zu ermöglichen müssen immer “Vollmachten über den Tod hinaus” sein.

Im besonderen Maß gilt dies für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Daneben kann eine Betreuungsverfügung niedergeschrieben werden.

Für alle Erklärungen existiert eine Vielzahl von vorgedruckten Formularen, die Sie im Schreibwaren- und Buchhandel oder im Internet erhalten und selbst handschriftlich entsprechend ergänzen.
Gerade Patientenverfügungen erhalten Sie z.B. auch über Kirchen beider Konfessionen oder Hospizvereine.

Auch hier gilt:
Beratung ist das A und O jeglicher Regelung.
Wer 100 % sicher gehen will, sollte den Kosten die zweite Priorität einräumen und sich im Zweifel ausführlich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen!

Sollten Sie sich für eine sog. privatschriftliche – also nicht notariell oder rechtsanwaltlich erstellte – Form der Vollmacht oder Verfügung entscheiden, berücksichtigen Sie aber bitte in jedem Fall, dass diese zur Rechtssicherheit beglaubigt werden sollte. Diese Beglaubigung kann von bestimmten Behörden, dem Notar oder Pfarramt vollzogen werden.

Über die Vollmachten hinaus ist es ratsam, persönliche Unterlagen gesammelt aufzubewahren und so die eigene Nachfolgeplanung bereits an dieser Stelle zu beginnen. Details dazu finden Sie im separaten Kapitel.