
Immer wieder wurden wir von unseren Mandanten oder Kooperationspartnern gefragt, inwieweit die Möglichkeit der Übernahme von Hausverwaltungen besteht. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, treten aber bewusst nicht als Hausverwalter im Sinne des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) auf.
Das bedeutet, dass wir alle definierten Aufgaben wie z.B.
übernehmen, die letztendliche Entscheidungsgewalt aber bei Ihnen als Eigentümer verbleibt!