Zertifizierung zum Testamentsvollstrecker

Zum Jahresende 2008 hat Frau Fischer erfolgreich die Prüfung zur „Zertifizierung als Testamentsvollstrecker” an der European Business School in Oestrich-Winkel abgelegt.
Nach einem Intensivstudium an der ebs in den Themenbereichen

- Motive und Arten der Testamentsvollstreckung
- Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
- Gesetzliche Reglementierungen (Dozent: Prof. Dr. Jürgen Damrau)

- Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers
- Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung im nationalen und internationalen Bezug
- Testamentsvollstreckung und Unternehmensrecht (Dozent: Dr. Michael Bonefeld)

- Vermögensverwaltung durch den Testmentsvollstrecker (Dozenten: Alexander von Heydebeck und Dr. Georg Tolksdorf)

kann Jonathan – respektive Frau Fischer – von Nachlassgerichten als Testamentsvollstrecker bestellt werden. Beim Verfassen von Testamenten haben Sie die Möglichkeit, neben der Anordnung der Testamentsvollstreckung Frau Fischer direkt namentlich einzusetzen.

„Eigentlich hätte ich auf diesen Titel verzichten können und auch die dazugehörige Ausbildung aus rechtlichen Gründen wäre entbehrlich, denn in Deutschland existieren keine Anforderungen an die Qualifikation von Testamentsvollstreckern. JEDER, der sich dazu berufen fühlt, darf diese Tätigkeit übernehmen. Ich selbst habe allerdings einen hohen Anspruch an mich selbst und die Arbeit, die ich für andere tue. Rechtliche Rahmendaten und Vorschriften zu wissen und spezialisierte Ansprechpartner zu kennen ist für mich elementar – dieses Fachwissen bin ich meinen Mandanten schuldig, denn sie vertrauen mir hochsensible Daten und Tätigkeiten an!” so Elke Fischer.