
Noch 2004 galt „Im Ruhestand hat sich eine Steuererklärung für Otto-Normal-Rentner erledigt“ – ausschließlich Vermögende oder Pensionäre hatten die Pflicht, auch weiterhin eine Steuererklärung auszufüllen. Dies trifft durch die seit 2005 geänderte Besteuerung von Renten nicht mehr pauschal zu. Denn was viele Ruheständler immer noch nicht realisiert haben, könnte zu einem „blauen Brief vom Finanzamt“ führen: Die höheren steuerpflichtigen Anteile der Renten übersteigen vielfach den Grundfreibetrag und lassen arglose Rentner ungeahnt zu Steuerhinterziehern werden …
Im Fränkischen Tag fand sich just an diesem Dienstag auch ein dazu passender Artikel: Lesen Sie hier.
Herr Norbert Pusch, Steuerberater aus Bamberg führte an diesem Abend mit der Aussage ins Thema ein “Meine Erläuterungen sollen Ihnen zu allererst die Angst nehmen. Weder die allgemeine Panik ist berechtigt, noch wäre es schwierig, ab sofort wieder eine Steuererklärung abgeben zu müssen.”
Anhand eines Berechnungsbeispiels zeigte Herr Pusch auf, in welchen Größenordnungen sich Einkünfte bewegen können, ohne dass die “grundsätzlich steuerpflichtige” Rente tatsächlich Steuerverpflichtungen auslöst. Freibeträge sorgen nämlich dafür, dass gewisse Teile der Rente, aber auch von Zinseinnahmen steuerfrei bleiben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der deutsche Durchschnittsrentner in den allermeisten Fällen auch in Zukunft keine Steuern bezahlen muss. WICHTIG ist es aber, seine Unterlagen von einem kompetenten berater prüfen zu lassen, um sich auf diese Weise die Sicherheit zu verschaffen, auch in Zukunft nicht versehentlich zum Steuerhinterzieher zu werden.
Für all diejenigen, die zwar eine relativ niedrige Rente, aber Zinseinnahmen über 800 Euro (aktueller Freibetrag pro Person) pro Jahr beziehen, ist es lt. Herrn Pusch empfehlenswert, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Damit entfällt der Abzug der Abgeltungssteuer und auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Im Abstand von jeweils 3 Jahren ist die Nicht-veranlagungsbescheinigung neu zu beantragen.
„Die Berechnung ist leider sehr kompliziert. Anhand der Berechnungsbeispiele haben Sie aber einen guten Überblick, ab wann Sie den Weg zum Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein – oder zumindest zum Finanzamt – gehen sollten.“ zur Erklärung des ausgeteilten Blattes von Herrn Pusch.
„Die Politik hatte auf die Klage eines Beamten zu reagieren – aber warum hat es wieder uns Rentner getroffen?“
„Die Deutsche Rentenversicherung wurde von Bismarck aus dem Solidaritätsgedanken eingerichtet. Niemand sollte verhungern, Jeder hatte seinen Teil zu leisten. Das hatte aber auch zur Folge, dass Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen im Rentenbezug benachteiligt sein würden. Niemand nimmt diejenigen Politiker in Schutz, die die Rentenkassen für ihre Zwecke geplündert haben, aber manchmal haben wir vergessen, was Solidarität bedeutet:
… immer dann, wenn wir über die zu hohen Renten für ehemalige DDR-Bürger oder Russlanddeutschen schimpfen.“